1. Waren, Werke und Verwendungsrechte bleiben bis zur vollen Bezahlung unbeschränktes Eigentum der Christian Leiss GmbH.
2. Gewährleistung Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung , schriftlich geltend gemacht werden. Vor Ausübung eines Wandlungs- oder Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird nicht übernommen. 3. Für alle Anbote, Konzepte, Zeichnungen und andere projektbezogene Unterlagen behält sich die Christian Leiss GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
4. Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild & Ton) für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art, verfügt. In jedem Fall ist die Christian Leiss GmbH. schad- und klaglos zu halten.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen wird Wien vereinbart. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus vorliegendem Geschäftsfall wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen aus irgendwelchen Gründen treten lediglich diese außer Kraft und zieht nicht die Nichtigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen oder des ganzen Vertrages nach sich. Durch die Beauftragung, schriftlich oder mündlich, erklärt sich der Auftraggeber mit vorstehenden Bedingungen einverstanden.
|